— Wie teuer

Vergütung mit Klarheit und Augenmaß

Rechtsberatung ist keine Ware von der Stange. Umfang, wirtschaftliche Bedeutung und rechtliche Komplexität eines Mandats können sehr unterschiedlich sein. Deshalb beginnt eine gute Zusammenarbeit mit einer klaren Antwort auf die Kostenfrage.

Wir sprechen die Vergütung frühzeitig an – verständlich, transparent und bezogen auf Ihren konkreten Fall. Sie sollen vor einer kostenpflichtigen Beauftragung wissen, auf welcher Grundlage wir tätig werden und welche Kosten voraussichtlich entstehen können.

Kosten-Symbol

Was kostet anwaltliche Beratung?

Ob eine anwaltliche Tätigkeit „teuer“ ist, lässt sich nicht allein an einer einzelnen Rechnung beurteilen. Maßgeblich ist, welche rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung die Angelegenheit für Sie hat, welcher Prüfungs- und Abstimmungsaufwand erforderlich ist und welches Risiko vermieden oder durchgesetzt werden soll.

Unser Anspruch ist nicht, Konflikte um jeden Preis zu führen. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist, welche Risiken bestehen und welche Lösung realistisch erreichbar erscheint.

Erstberatung: Klarheit vor der Beauftragung

Nicht jede Anfrage erfordert sofort eine umfangreiche Beratung. In manchen Fällen lässt sich bereits im Erstkontakt erkennen, dass eine weitergehende Tätigkeit nicht sinnvoll oder nicht erforderlich ist. Ob und in welchem Umfang Kosten entstehen, klären wir mit Ihnen, bevor wir kostenpflichtig tätig werden.

Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird, gilt bei Verbrauchern für eine Beratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine gesetzliche Obergrenze von 250 EUR; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt sie höchstens 190 EUR, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.

Erfordert Ihr Anliegen eine eingehendere Prüfung, etwa die Sichtung umfangreicher Unterlagen oder eine rechtliche Recherche, erläutern wir Ihnen vorab den vorgesehenen Rahmen. Nach der Erstberatung wissen Sie regelmäßig:

  • wie wir die rechtliche Ausgangslage einschätzen;
  • welche Handlungsoptionen bestehen;
  • welche Risiken berücksichtigt werden sollten;
  • und ob eine weitergehende Beauftragung wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Eine rechtliche Einschätzung ist dabei stets eine sorgfältige Prognose auf Grundlage des bekannten Sachverhalts. Den Ausgang eines Verfahrens oder das Verhalten einer Gegenseite kann niemand verbindlich zusagen.

Gegenstandswert-Symbol

Gesetzliche Gebühren: Der Gegenstandswert als Ausgangspunkt

Soweit keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, richtet sich die anwaltliche Vergütung häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In vielen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert die wesentliche Berechnungsgrundlage.

Bei einer Zahlungsforderung entspricht dieser Wert regelmäßig der verlangten Summe. Wird etwa Schadensersatz in Höhe von 5.000 EUR geltend gemacht, liegt der Gegenstandswert grundsätzlich bei 5.000 EUR. Der Gegenstandswert ist jedoch nicht mit den anwaltlichen Gebühren gleichzusetzen; er dient lediglich als Grundlage für deren Berechnung.

Wenn die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden, weisen wir vor Übernahme des Auftrags darauf hin.

Vergütungsvereinbarungen, Pauschalhonorare und Retainer

Die gesetzlichen Gebühren sind nicht für jedes Mandat die passende Lösung. Gerade bei wiederkehrendem Beratungsbedarf, klar abgrenzbaren Projekten oder einem erhöhten Abstimmungsaufwand kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein.

Je nach Mandat und nach vorheriger Abstimmung vereinbaren wir daher auch folgende Vergütungsmodelle:

Stundenhonorar

Geeignet insbesondere für komplexe oder dynamische Mandate, bei denen der Aufwand zu Beginn noch nicht verlässlich abschätzbar ist.

Pauschalhonorar

Geeignet insbesondere für klar abgrenzbare Aufgaben, etwa die Prüfung bestimmter Unterlagen oder die außergerichtliche Bearbeitung eines definierten Sachverhalts.

Retainer / laufende Vergütung

Geeignet insbesondere für Unternehmen und Selbstständige mit regelmäßigem Beratungs- oder Abstimmungsbedarf.

Individuelle Mischmodelle

Geeignet insbesondere für Mandate mit einem planbaren Grundumfang und zusätzlichem Beratungsbedarf.

Ein Retainer kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn rechtliche Fragen fortlaufend auftreten und eine verlässliche, kurzfristig erreichbare Ansprechperson benötigt wird. Inhalt, Leistungsumfang, zeitlicher Rahmen und Vergütung werden dabei individuell und eindeutig festgelegt. Ein Retainer ist daher keine pauschale Zusage unbegrenzter Rechtsberatung, sondern ein transparent vereinbarter Rahmen für die laufende Zusammenarbeit.

Gerichtliche Verfahren: Chancen, Risiken und Kosten

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen regelmäßig Gerichtskosten und Anwaltskosten. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit diese für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich waren. Dazu können auch die Kosten der gegnerischen anwaltlichen Vertretung gehören.

Dieser Grundsatz bedeutet jedoch nicht, dass ein Prozess ohne eigenes Kostenrisiko geführt werden kann. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • das Risiko einer vollständigen oder teilweisen Niederlage;
  • mögliche Kosten der Gegenseite;
  • der Vorschuss auf Gerichtskosten durch die klagende Partei;
  • und das Risiko, dass ein Kostenerstattungsanspruch gegen eine zahlungsunfähige Gegenseite wirtschaftlich nicht durchsetzbar ist.

Wir besprechen diese Punkte offen mit Ihnen. Ein gerichtliches Verfahren sollte nicht aus Prinzip geführt werden, sondern dann, wenn es rechtlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Versicherung-Symbol

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir auf Wunsch die Kommunikation mit dem Versicherer und stellen eine Deckungsanfrage. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, entscheidet jedoch die Rechtsschutzversicherung auf Grundlage des Versicherungsvertrags und des konkreten Sachverhalts.

Eine Deckungszusage kann die eigene Kostenbelastung erheblich reduzieren. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung sowie nicht vom Versicherungsschutz erfasste Leistungen bleiben davon unberührt.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Für Personen mit geringem Einkommen oder Vermögen können staatliche Hilfen für die Rechtsverfolgung in Betracht kommen:

  • Beratungshilfe betrifft die außergerichtliche Beratung und Vertretung.
  • Prozesskostenhilfe kann für ein gerichtliches Verfahren bewilligt werden.

Ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie – bei Prozesskostenhilfe – auch von den Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung ab. Eine Bewilligung bedeutet nicht zwingend, dass sämtliche Kosten dauerhaft übernommen werden. Insbesondere können im Unterliegensfall Kosten der gegnerischen Partei verbleiben.

Unser Grundsatz

Kostenklarheit ist Teil guter Beratung. Wir sagen Ihnen, welche Vergütungsgrundlage in Betracht kommt, welche Kostenrisiken bestehen und ob eine individuelle Vereinbarung für Ihr Anliegen sinnvoll sein kann.

So können Sie eine informierte Entscheidung treffen – bevor wir tätig werden.