Rechtsanwalt Robin Nocon

Auf den Punkt

Im Anschluss an Jurastudium und Referendariat für kurze Zeit als angestellter Rechtsanwalt in der – nur zu empfehlenden – Kanzlei Mutschke tätig.

Schnell reifte die Erkenntnis, dass der Drang nach Unabhängigkeit überwiegt. Seither (2021) als selbstständiger Rechtsanwalt aktiv.

Kontakt: nocon@nova-recht.de | 0521 448 137 12 (Erstanfragen bitte per E-Mail)

Hinweis: Die alte Website von Rechtsanwalt Robin Nocon – www.nocon-recht-digital.de – ist im August 2025 in nova-recht.de integriert worden. Rechtsanwalt Robin Nocon ist aber weiterhin auch unter den alten Kontaktdaten erreichbar.

Bewertungen und Erfahrungen

Nachfolgend ein kleiner Auszug von Bewertungen, die auf der Plattform anwalt.de abgegeben worden sind (Stand 24.08.2025). Alle Bewertungen sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.anwalt.de/robin-nocon/bewertungen.php

von L. B. am 24.08.2025 um 13:51 Uhr Super schnelle Hilfe!! Allgemeines Vertragsrecht Ich hatte ein Problem, dass ich aus einem Vertrag (Onlinecoaching) nicht mehr rausgekommen bin da ich angeblich auf den Widerruf verzichtet habe. Herr Nocon hat mir super schnell und total unkompliziert geholfen aus dieser Lage rauszukommen. Endlich kann ich wieder beruhigt sein. Ich bin rundum zufrieden und ihm sehr dankbar, für die tolle Hilfe und Beratung. Nur zu empfehlen!!! von B. S. am 11.08.2025 um 18:58 Uhr Absolute Empfehlung – ein Rechtsanwalt wie ein Schutzengel! Forderungseinzug & Inkassorecht Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Kindern in Österreich und geriet im Sommer 2024 durch ein vermeintliches „Jobangebot“ in eine sehr belastende und teure Vertragsfalle. Über ein Jahr lang hat mich dieses Thema zermürbt, schlaflose Nächte gekostet und meine ohnehin angespannte finanzielle Lage noch verschärft. Dann entdeckte ich Herrn Rechtsanwalt Robin Nocon – und was dann geschah, kann ich nur als Wunder bezeichnen… von C. O. am 02.08.2025 um 10:55 Uhr Erstklassige Abwicklung und hohe Kompetenz Forderungseinzug & Inkassorecht Als ich durch ein Online Coaching aufs Kreuz gelegt wurde, wusste Herr Nocon sofort was zu tun ist und wie ich mein bis dahin investiertes Geld wieder zurückbekommen konnte. Bei Online Vertrags-Problemen würde ich mich nur mehr an Ihn wenden, weil er bereits umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet mitbringt... von A. K. am 30.06.2025 um 20:24 Uhr Sehr professionelle Arbeit! Allgemeines Vertragsrecht
… Die Arbeit von Herrn Nocon ist sehr lobenswert. Mir ging es psychisch nicht sonderlich gut, doch als ich (während des gesamten Ablaufs) immer sehr schnelle und professionelle Antworten erhalten habe, wurden mir schon sehr schnell einige Sorgen genommen und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Schlussendlich wurde alles rückabgewickelt…
von S. F. am 08.07.2025 um 10:47 Uhr Kündigung Coachingvertrag Allgemeines Vertragsrecht Ich bin wirklich dankbar, Herrn Nocon diesbezüglich an meiner Seite gehabt zu haben. Bereits kurz nach meiner ersten hilfesuchenden E-Mail erhielt ich einen Rückruf – diese schnelle Reaktion hat mich sehr positiv überrascht. Herr Nocon hat sich im anschließenden Telefongespräch viel Zeit genommen, um sich meinen Sachverhalt anzuhören und mir die rechtliche Lage verständlich, sachlich und mit großer Ruhe zu erklären... von M. K. am 08.07.2025 um 08:44 Uhr Top, schnelle Bearbeitung, positives Ergebnis Allgemeine Rechtsberatung Ich habe Herrn Nocon mit meinem Anliegen beauftragt und mir wurde prompt geholfen. Es gab keine Wartezeiten und ich hatte auch sonst zu keiner Zeit das Gefühl, nur eine Nummer zu sein. Herr Nocon fragte alle Details zu meinem Fall von mir ab und führte seine Arbeit mit einer sehr hohen fachlichen Kompetenz aus. Das Ergebnis war innerhalb kürzester Zeit da und sehr positiv für mich...

In den Medien

16.04.2025

Aus Stern: „Wie zwei Influencer Auswandern nach Zypern zum Geschäftsmodell machen"

…Ein verlockender Rahmen für Unternehmer, wie auch der Rechtsanwalt Robin Nocon im stern konstatiert: „Den deutschen Markt kann man digital aus allen Winkeln bespielen und der ist 100 Millionen Menschen stark. Selbst wenn man da nur 50 Leute heranzieht, kann das schon sehr lukrativ sein."…

https://www.stern.de/panorama/influencer-wandern-nach-zypern-aus–sommer–sonne–steueroase–35622642.html

24.05.2024

Aus Wirtschaftswoche: „Der Zauberer"

…Auf Anwalt Robin Nocon wirkt es, als hätten es sich einige Coaches zur Aufgabe gemacht, auszuloten, wie sie eine Unternehmerschaft möglichst gerichtsfest fingieren. „Die elementaren Verbraucherrechte lassen sich jedoch gerade im Hinblick auf die unternehmerisch gänzlich unerfahrenen Kunden nicht so einfach sabotieren", sagt er. In Den AGB von Christian Mugrauer heißt es: „Wenn nicht explizit anders kommuniziert", richteten sich die Angebote „ausschließlich" an Unternehmer und Existenzgründer. Andererseits schließt Mugrauer den Widerruf ausdrücklich aus, was er für Unternehmer gar nicht müsste. Was denn nun? Anwalt Robin Nocon geht davon aus, dass „derartige Coaches" genau wüssten, „wen sie eigentlich vor sich haben", nämlich häufig Verbraucher…

https://www.wiwo.de/erfolg/management/nur-heisse-luft-die-fragwuerdigen-praktiken-von-coach-christian-mugrauer/29813064.html

14.06.2023

Aus ZEIT: „Investier in dich!!!"

…Anbieter wie CopeCart kritisiert der Rechtsanwalt Robin Nocon, der den Schwerpunkt Internetrecht hat. Ihn hätten innerhalb von zehn Monaten 500 Anfragen zum Thema Online-Coaching-Verträge erreicht. Die Verträge seien oftmals rechtswidrig, da das Widerrufsrecht ausgeschlossen werde und unkonkrete Versprechungen gemacht würden. Außerdem suggerierten die Coaches eine Angebotsknappheit und übten darüber Zeitdruck aus…

https://www.zeit.de/2023/26/life-coaches-geschaeftsmodell-manipulation

16.10.2022

Aus RND: „Wie Onlincoaches Ihre Kunden um Tausende Euro bringen"

Nicht selten melden sich Eltern bei mir, deren gerade volljährig gewordene Kinder plötzlich Forderungen in Höhe von 5000 Euro begleichen sollen.

Robin Nocon, Anwalt für Internetrecht

Das Schneeballsystem und seine Opfer

„Es ist fast immer dasselbe", sagt Robin Nocon, ebenfalls Anwalt für Internetrecht. „Die Coaches versprechen absurde Gewinne binnen kürzester Zeit, drängen im kostenlosen Erstgespräch via Telefon oder Videokonferenz zum sofortigen Vertragsabschluss bei Verzicht auf das eigene Widerrufsrecht und anschließend kommt die große Ernüchterung. Häufig findet das erhoffte Eins-zu-eins-Coaching gar nicht erst statt und man wird mit ein paar nichtssagenden Videos abgespeist, die sich auch kostenlos bei Youtube auffinden lassen. Häufig coachen Abzockcoaches auch, wie man selbst andere mit Coachings abzockt – ein klassisches Schneeballsystem. Das kann dann tatsächlich erstmal lukrativ sein. Ist aber aus gutem Grund verboten."

Weil Nocon auf einer Anwaltsplattform einen Artikel zum Thema verfasst hat quillt sein digitales Postfach derzeit über vor Anfragen von Menschen, denen es erging wie Vorkötter. Wöchentlich Anfragen mit einem Schaden zwischen 40.000 und 80.000 Euro sind der Schnitt. „Nicht selten melden sich Eltern bei mir, deren gerade volljährig gewordene Kinder plötzlich Forderungen in Höhe von 5000 Euro begleichen sollen", sagt der Rechtsanwalt.

Wasserdichte Verträge

Auf den ersten Blick erscheinen die Coachingverträge oftmals wasserdicht. Erschwerend komme laut Rechtsanwalt Nocon hinzu, dass viele Abzockcoaches das für sie rechtlich Vorteilhafte aufzeichnen oder textlich festhalten – aber das rechtlich Angreifbare allein am Telefon abwickeln. „So möchte man sich eine möglichst günstige Beweislage schaffen."

https://www.rnd.de/digital/onlinecoaching-betrug-wie-die-abzocke-funktioniert-und-wie-sie-sie-erkennen-2MYQUNTFMRF5ROPSY22VXT3JKQ.html

(Pflicht-)Information gem. § 5b Abs. 3 UWG (neu):

Die vorangestellten Bewertungen wurden auf der Plattform anwalt.de abgegeben.

Über die plattforminterne Prüfung hinaus versichern wir, dass im Falle eines eigenen Verdachts im Hinblick auf „unechte" Bewertungen – konkret: insbesondere Bewertungen, denen kein Kontakt der bewertenden Person mit unserer anwaltlichen Dienstleistung zugrunde liegt – unverzüglich auf eine Prüfung resp. Löschung der jeweiligen Bewertung durch den Plattformbetreiber hingewirkt wird. Zwecks Validierung gleichen wir stets Name der bewertenden Person bzw. zuordenbare bewertungslegimitierende Vorgänge entsprechend ab.