Online-Glücksspiel | Verlierer ja, Gewinner nein
Online-Glücksspielanbieter mögen keine Gewinnertypen. Erdreistet sich ein Zocker auch noch, diese Gewinne auszahlen zu lassen, stößt das nicht immer auf Gegenliebe beim Anbieter. Die Auszahlung wird dann mitunter mit allenfalls halbgaren Begründungen verweigert.
Wettanbieter zahlt Gewinn nicht aus
Insbesondere Wettanbieter berufen sich im Hinblick auf angeforderte Auszahlungen häufig auf wundersame AGB, gegen die der Spieler verstoßen haben soll. Erfreulicherweise haben die Anbieter bei der Fassung ihrer AGB aber keine Narrenfreiheit. Konkret: Vieles, was hier im Kleingedruckten steht, ist rechtlich unwirksam! Darauf kann man gar nicht genug hinweisen, da viele Spieler davon ausgehen, es handele sich bei den AGB quasi um eine Art erweitertes – stets wirksames – Gesetzeswerk.
Aber weit gefehlt. Glücklicherweise haben die Anbieter keine umfängliche Rechtsetzungskompetenz. Ansonsten könnten die Anbieter ja nach eigenem Gutdünken etwa festschreiben, dass sie immer letztentscheidungsbefugt wären, was und wie viel sie auszahlen bzw. welche Wetten sie nachträglich gelten lassen wollen. Erstaunlicherweise fanden sich mitunter tatsächlich vergleichbare Regelungen in manch AGB …
Die Letztentscheidungsbefugnis hat im Zweifel aber allein der Richter. Jede Wette!
Hinweis: Rechtlicher Druck vermag aber allenfalls bei deutsch-lizenzierten Anbietern Aussicht auf Erfolg haben, soweit die deutsche Lizenz bereits im Zeitpunkt der Gewinne bestand.
Online-Casinos zur Rückzahlung von Verlusten verpflichtet?
Einzahlungen durch die Spieler sind freilich immer gern gesehen. „Blöderweise“ aber nicht immer vom deutschen Recht. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum vor Inkrafttreten der Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages am 01.07.2021. „Blöderweise“ vorwiegend aus der Perspektive von Online-Casinos. Denn wenn – wie im Regelfall – zwischenzeitlich die Einzahlungen verzockt worden sind, können Spieler einen Anspruch auf Rückzahlung der rechtsgrundlosen Einzahlungen haben.
Was nämlich kaum ein Spieler – und selbst manch Jurist nicht – weiß beziehungsweise wusste: Online-Casinos waren auf deutschem Boden mindestens bis zum vorgenannten Datum illegal. Eine Ausnahme kann gegebenenfalls bei einem Wohnsitz der Spieler in Schleswig-Holstein bestanden haben. Auch wenn die Online-Casinos vieles dafür taten, den Eindruck von Legalität zu erwecken, war die deutsche Rechtslage sehr eindeutig, siehe § 4 Abs. 4 GlüStV.
Welch ein »Glück«, dass es Gerichte gibt: Geld zurück vom Online-Casino!
In den vorgenannten Fällen lassen sich also durchaus Auszahlungen und Rückzahlungen durchsetzen. Das letzte Wort haben nämlich nicht die Glücksspielanbieter, sondern die deutschen Gerichte. Die meisten Anbieter sitzen zwar im Ausland, sind aber teils dennoch „greifbar“. Auch wenn Malta und Co. mitunter bedenkliche „Greifbarkeitshürden“ aufstellen.
Jedenfalls erscheint die Durchsetzung des Rechts nicht so sehr vom Glück abhängig, wie das Glücksspiel selbst.
Hinweis: Handelt es sich um fragwürdige Anbieter mit offiziellem Sitz gar außerhalb der EU, sind die Erfolgs- beziehungsweise Durchsetzungschancen erheblich gemindert.
Obacht
Einzelne Anwälte der Online-Casinos versuchen Spieler von ihrem Rückerstattungsbegehren abzubringen. Mal mehr, mal minder dezent. Sei es in direkt an die Spieler adressierten Schreiben oder in entsprechenden Publikationen im Internet.
Sie weisen – überaus fürsorglich – darauf hin, dass sich betroffene Zocker ihr Vorgehen doch besser noch einmal überlegen sollten, da sie sich ja selber nach § 285 StGB wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel strafbar gemacht hätten und mit der Rückzahlungsforderung die Staatsanwaltschaften auf den Plan rufen könnten.
Beim Namen: Die Spieler lieferten sich also gewissermaßen selbst ans Messer, so die Behauptung der empathischen Anwälte der Gegenseite.
Da die meisten betroffenen Spieler erfahrungsgemäß jedoch – so auch im Querschnitt die Auffassung der Gerichte – keinerlei Ahnung von der Illegalität der Angebote, also vom Fehlen der behördlichen Erlaubnis beziehungsweise Lizenz, hatten, scheidet eine solche Strafbarkeit mangels Vorliegens der sogenannten subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen allerdings von vornherein aus.
Hier sei auch noch einmal darauf hingewiesen, dass der gesamte Marktauftritt der Online-Casinos ja gerade darauf ausgerichtet war, mit diversen Mitteln, insbesondere Werbung mit auf deutschem Boden ungültigen Lizenzen, den Eindruck von Legalität zu erwecken.
Wenn Spieler aber tatsächlich einmal in dem zumindest halben Wissen von der Illegalität in Online-Casinos gespielt haben, dann sollte von einer Rückforderung Abstand genommen werden.