Uns liegen insbesondere fortlaufend Fallgestaltungen vor, bei denen fragwürdige Konstrukte über vermeintlich – so wird es jedenfalls formal ausgewiesen – davon unabhängige Verbraucherdarlehensverträge mit horrenden Volumina finanziert werden sollen. Formal werden die Bankendarlehen meist als "zur freien Verwendung" deklariert.

Die Volumina bewegen sich dabei regelmäßig im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Kreditvermittelnd wirken hierbei regelmäßig die immer selben Akteure, uns aus diversen Parallelfällen bekannt, mit.

Vordergründig sollen die Darlehensverträge dabei unabhängig von den finanzierten Geschäften zustande gekommen sein. Die tatsächlichen Abläufe können jedoch ein anderes Bild zeichnen.

In diesen Konstellationen gilt es, im Einzelfall unter Einbeziehung diverser strategischer, auch unterschiedlicher rechtlicher, Aspekte zu eruieren, ob etwaige Durchgriffe gegenüber den Banken im Hinblick auf die vorgeblich unabhängigen fragwürdigen finanzierten Konstrukte bestehen.

Vertragliche Verknüpfung

Welche tatsächlichen und rechtlichen Verbindungen bestehen zwischen Darlehen und finanziertem Geschäft?

Kreditvermittlung

Welche Rolle spielten Vermittler, Anbieter und sonstige an der Finanzierung beteiligte Akteure?

Formale Darstellung

Entspricht die formale Ausweisung des Darlehensvertrags den tatsächlichen Abläufen?

Strategisches Vorgehen

Welche Einwendungen und rechtlichen Ansatzpunkte lassen sich gegenüber den Beteiligten nutzbar machen?

Auch im Allgemeinen erhalten wir immer wieder Anfragen zu Konstellationen, bei denen sich vom Grunde her die Rechtsfrage stellt, inwieweit ein entsprechend hochbepreister Darlehensvertrag überhaupt zustande gekommen ist beziehungsweise zustande gekommen sein soll.

Entscheidend ist nicht allein, was die Vertragsunterlagen formal ausweisen, sondern auch, wie der tatsächliche Anbahnungs- und Abschlussprozess abgelaufen ist.

Parallelfälle

Fallbündelung als entscheidender Vorteil

Bei dieser Thematik ist es regelmäßig von Vorteil, wenn sich die Fälle bündeln. Denn dann lassen sich etwa auch Dinge nachweisen, die sich bei isolierter Betrachtung des vorliegenden Individualfalls ausweislich der formalen Darstellungen von Banken und sonstigen Gegenseiten ansonsten schwerlich beweisen ließen.

Der Einzelfall bleibt entscheidend.

Gerade bei komplexen Finanzierungsmodellen bedarf es einer umfassenden Betrachtung sämtlicher Vertragsunterlagen, Kommunikationsverläufe, Zahlungsflüsse und der tatsächlich am Vertragsschluss beteiligten Akteure.