Ging es Ihnen genauso?
1. Forderung bestritten – dennoch Druck mittels SCHUFA-Androhung?
Sie haben einem fordernden Unternehmen oder einem Inkassounternehmen eine Forderung bestritten und werden trotzdem fortlaufend mit einem Eintrag bei der SCHUFA oder sonstigen Auskunfteien zwecks Zahlung unter Druck gesetzt?
2. SCHUFA-Eintrag trotz bestrittener Forderung?
Es wurde durch ein Unternehmen, das von Ihnen Geld fordert, bereits ein Eintrag bei der SCHUFA (die daran zunächst auch schuldlos ist) oder sonstigen Auskunfteien veranlasst, obwohl Sie die Forderung zuvor gegenüber der Gegenseite bestritten haben?
Bereits konkrete Auswirkungen?
Sie leiden bereits unter entsprechenden Auswirkungen eines – nach dem o. g. unberechtigten – SCHUFA-Eintrags? Oder sind verängstigt, weil ein solcher SCHUFA-Eintrag laut eines fordernden Unternehmens zeitnah veranlasst werden soll, obwohl Sie die Forderung bestritten haben?
Kontakt
Falls Sie sich in dem zuvor genannten wiederfinden, schreiben Sie uns bei Interesse gerne eine unverbindliche E-Mail an:
mail@nova-recht.de
Übersenden Sie bitte unbedingt gleich die relevanten Unterlagen mit.
Entsprechend bitten wir Sie auch, die Erstanfrage ausschließlich per E-Mail zu stellen, da eine hinreichende Ersteinschätzung in aller Regel ohnehin erst nach Einsicht der Unterlagen möglich ist. Ggf. können wir Sie im Anschluss gerne anrufen.
Lesen Sie bei Interesse unsere Bewertungen:
Unsere Erfahrung und Vorgehensweise
Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen in den vorgenannten Konstellationen und haben Gegenseiten,
die Rechtslaien mittels der vorgenannten Methodiken unberechtigt unter Druck zu setzen versuchten resp. mit widerrechtlichen Einträgen bedacht haben, wiederholt (gerichtlich) Einhalt geboten.
So konnten wir etwa – so die unberechtigt agierenden Unternehmen oder Inkassobüros auf unsere Intervention nicht freiwillig zeitig hinreichend reagierten – regelmäßig binnen weniger Tage durch entsprechende Gerichtsbeschlüsse o. ä. erreichen, dass Gegenseiten entsprechende Einmeldungen bei Auskunfteien zu unterlassen haben resp. bereits erfolgte Einträge bei der SCHUFA oder sonstigen Auskunfteien umgehend zu löschen waren.
Die Kosten für entsprechende gerichtliche (Eil-)Verfahren hatten dann regelmäßig vollständig die unberechtigt der SCHUFA einmeldenden resp. entsprechend widerrechtlich damit androhenden Unternehmen zu tragen.
Erhebliche Wirkmacht und Folgewirkungen eines SCHUFA-Eintrags
Aus zahlreichen Parallelfällen ist uns dabei bekannt, welch erhebliches Ausmaß an Nachteilen Betroffene regelmäßig unmittelbar trifft, sobald ein entsprechender (unberechtigter) Negativeintrag bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien erfolgt.
Unvermittelt erleben Betroffene, dass sie von Kreditaufnahmen abgeschnitten sind, Mietverträge zu scheitern drohen, Kreditlinien gekündigt werden und sie in weiteren Bereichen des wirtschaftlichen Lebens Einschnitte erleiden.
Konsequente Gegenwehr
Diese unredlichen Praktiken lassen wir im Interesse unserer Mandantschaften nicht zu und gehen mit Konsequenz gegen entsprechende Vorgehensweisen vor. Nicht selten scheint es sich um kalkulierte Rechtsverstöße so mancher Unternehmen zu handeln. Bei hinreichender Erfahrung weiß man dahingehend entsprechend zu antizipieren resp. zu reagieren. Insoweit gelten Schnelligkeit und – nebst abstrakter Rechtskunde – tiefergehende praktische (Gerichts-)Erfahrung als gerade in hiesiger Gemengelage kaum zu überbetonende Vorteile.
Schadensersatzansprüche möglich
Erfahrungsgemäß lassen sich in entsprechenden Konstellationen mitunter auch Schadensersatzansprüche gegen jene Unternehmen bzw. Inkassobüros durchsetzen, die unberechtigt mit SCHUFA-Einträgen drohen oder – insbesondere dann – bereits entsprechende unberechtigte Einträge bei SCHUFA o. ä. vorgenommen haben.
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