Instagram-, Facebook- oder X-Account gesperrt?
Wir helfen Ihnen, Ihren Social-Media-Account zurückzubekommen.
Ihr Social-Media-Account wurde plötzlich gesperrt, deaktiviert oder dauerhaft eingeschränkt? Das müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Fehlerhafte und kaum nachvollziehbare Account-Sperrungen kommen immer wieder vor. Gerade automatisierte Entscheidungen können dazu führen, dass Accounts gesperrt werden, obwohl ein tragfähiger Grund hierfür nicht erkennbar ist.
Wir prüfen Ihre Sperre kurzfristig und machen Ihre Rechte anwaltlich gegenüber den Betreibern der Plattformen geltend. Je nach Sachverhalt bestehen gute Möglichkeiten, eine erneute Prüfung und Freischaltung des Accounts zu erreichen.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
- Schnelle anwaltliche Prüfung
- Bundesweite Vertretung
- Private & geschäftliche Social-Media-Accounts
- Transparente Kostenklärung vor Beauftragung
Plötzlich ist der Account weg.
Jahrelang aufgebaut. Mit einem Klick gesperrt.
Follower, Nachrichten, Bilder, Videos, Erinnerungen – oder sogar die Grundlage des eigenen Geschäfts: Ein Social-Media-Account kann über Jahre aufgebaut worden sein.
Umso gravierender ist es, wenn Instagram, Facebook oder X den Zugang plötzlich sperren.
Oft erhalten Betroffene lediglich eine automatisierte Standardnachricht. Der konkrete Grund bleibt unklar, Einsprüche führen zu keiner erkennbaren individuellen Prüfung und ein direkter Ansprechpartner ist kaum erreichbar.
Doch die Plattformbetreiber dürfen Accounts nicht nach Belieben sperren. Je nach Einzelfall bestehen rechtliche Möglichkeiten, gegen eine unberechtigte Sperrung vorzugehen und die Wiederherstellung des Accounts einzufordern.
Account gesperrt?
Jetzt richtig reagieren.
Wenn Ihr Account gerade gesperrt wurde, sichern Sie zunächst alles, was mit der Sperrung zusammenhängt:
Schicken Sie uns diese Informationen direkt mit Ihrer Anfrage.
Wir können dann kurzfristig einschätzen, ob und wie wir gegen die Sperrung vorgehen können.
Schon selbst Einspruch eingelegt?
Und die Plattform reagiert nicht?
Genau hier liegt für viele Betroffene das Problem.
Der Einspruch wird abgeschickt – anschließend passiert nichts. Oder Instagram, Facebook oder X antworten erneut mit einer standardisierten Mitteilung, ohne sich erkennbar mit dem konkreten Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Sie müssen sich damit nicht zwangsläufig zufriedengeben.
Ist der eigene Versuch gescheitert, kann eine anwaltliche Intervention gegenüber den Plattformbetreibern der nächste sinnvolle Schritt sein.
Wir prüfen die bisherige Kommunikation, arbeiten die rechtlichen Angriffspunkte heraus und fordern – soweit die Voraussetzungen vorliegen – die Aufhebung der Sperre und Wiederherstellung des Accounts.
Instagram, Facebook oder X dürfen nicht beliebig sperren.
Eine Sperrmitteilung ist nicht automatisch das letzte Wort.
Auch die Betreiber von Instagram, Facebook und X müssen sich an rechtliche Vorgaben halten. Insbesondere kann relevant sein,
- ob überhaupt ein nachvollziehbarer Sperrgrund besteht,
- ob die Sperre hinreichend begründet wurde,
- ob tatsächlich gegen maßgebliche Regeln verstoßen wurde,
- ob eine ordnungsgemäße Überprüfung stattgefunden hat,
- ob eine dauerhafte Sperrung verhältnismäßig ist,
- ob die Entscheidung möglicherweise automatisiert und fehlerhaft getroffen wurde und
- wie mit einem eingelegten Einspruch umgegangen wurde.
Neben dem deutschen Vertragsrecht und der hierzu ergangenen Rechtsprechung können mittlerweile auch die europäischen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) eine Rolle spielen.
Eine ausgesprochene Sperre ist damit rechtlich überprüfbar.
Kostenfreie Ersteinschätzung. Kosten entstehen erst, nachdem wir Sie vorab ausdrücklich darüber informiert haben.